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  AGB's!      
 
Unsere AGB's!
§1 - Allgemeines
Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle uns erteilten Beförderungsaufträge, soweit der Auftraggeber nicht Verbraucher im Sinne des § 414 IV HGB ist. Soweit diese Bedingungen nichts Abweichendes regeln, gelten die Vorschriften des HGB sowie des internationalen Frachtrechtes im grenzüberschreitenden Verkehr. Sie haben Gültigkeit für alle in Zukunft vom Auftraggeber erteilten Beförderungsaufträge auch ohne ausdrückliche Vereinbarung im Einzelfall. Abweichende Auftragsbedingungen des Auftraggebers werden von uns nicht anerkannt.
 
§2 - Leistungsberechnung
Die Entgelte für die Beförderungsaufträge richten sich nach der zur Zeit der Auftragserteilung gültigen Preistabelle, auch innerhalb erteilter Rahmenverträge. Für gesonderte Leistungen werden Nebengebühren errechnet, die sich nach Art und Umfang der Leistung ergeben. Bei Einsatz anderer Verkehrsträger werden diese Kosten gesondert ausgewiesen und richten sich nach deren Konditionen.
 
§3 - Sonderzahlungen
Wartezeiten, die bei Abholung und Zustellung über eine halbe Stunde hinausgehen, werden gesondert berechnet.
 
§4 - Zahlungen
Die Zahlung des Beförderungsentgelts hat innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu erfolgen. Im Verzugsfall sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4 % über dem jeweiligen Leitzins zu berechnen. Bei Zahlungen in fremder Währung werden die Bankspesen gesondert berechnet. Es gilt die jeweilige Devisennotierung des Handelsblattes am Tage der Rechnungsstellung. Für Zoll- und Steuerschulden können wir eine Hinterlegung verlangen.
 
§5 - Lieferfristen
Sind Lieferfristen vereinbart, so haben wir Verzögerungen nicht zu vertreten für die Dauer
a) des Aufenthaltes, der durch Zoll oder sonstige verwaltungsbehördliche Maßnahmen verursacht wird,
b) einer durch nachträgliche Verfügung des Auftraggebers hervorgerufenen Verzögerung oder Beförderung,
c) der durch Abladen eines Übergewichtes erforderlichen Zeit,
d) einer ohne Verschulden des Unternehmens eingetretenen Betriebsstörung,
e) einer behördlich angeordneten Straßensperre oder nachweislichen Verkehrsstaus,
f) eines Streiks oder höherer Gewalt bei eingeschalteten Verkehrsträgern.
 
§6 - Forderungen
Der Kunde kann gegen die Beförderungsentgelte nur mit Forderungen insoweit die Aufrechnung erklären, als wir diese anerkannt haben oder sie rechtskräftig festgestellt sind.
 
§7 - Gerichtsstand und Verjährung
Streitigkeiten, die sich aus einem Vertragsverhältnis mit uns ergeben, unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Für alle diese Streitigkeiten wird als Gerichtsstand Coburg vereinbart. Sämtliche Ansprüche gegen Schedel Transport GmbH und beauftragte Kuriere, gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren in sechs Monaten. Die Verjährungsfrist beginnt mit Fälligkeit des Anspruchs, spätestens mit Ablieferung der Sendung.
 
§8 - Salvatoresche Klausel
ollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch die entsprechende Bestimmung nach VBGL zu ersetzen und falls sich auch diese als unwirksam erweisen sollte, durch eine Regelung zu ersetzen, die die Parteien mutmaßlich getroffen hätten, wenn Sie von vornherein von der Unwirksamkeit der betreffenden Regelung gewusst hätten.
 
Wenn Sie zu unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne persönlich zur Verfügung.
 
   
   
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